Nicht-invasive Pränataltests (NIPTs) sind seit 2012 in Deutschland verfügbar und werden aktuell von verschiedenen, auch von nicht-ärztlichen Anbietern angeboten. Am MGZ - Medizinisch Genetischen Zentrum wird der gesamte Ablauf der Analyse unter Aufsicht und nach fachlicher Weisung durch FachärztInnen für Humangenetik durchgeführt. Die erhaltenen Ergebnisse werden durch unsere Ärzte auf Plausibilität überprüft und medizinisch validiert. Die Durchführung des NIPT – Nicht-invasiven Pränataltest und die medizinische Interpretation des Testergebnisses liegen somit in ärztlicher Hand und in der Verantwortung und haftungsrechtlichen Absicherung von FachärztInnen für Humangenetik. Somit erhalten Sie einen Befund, der nicht mehr durch Sie validiert, abgesichert und verantwortet werden muss, wie es im Falle von nicht-ärztlichen Leistungserbringern der Fall ist.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich bei allen weiterführenden Fragestellungen in kollegialer Weise zur Verfügung.
Ab 01.07.2022 wird NIPT für Trisomie 21, 18, 13 nach Indikationsstellung durch die verantwortliche ärztliche Person von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Der Test kann dann durchgeführt werden, wenn er geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.
(Quelle: Mutterschafts-Richtlinie in Kraft getreten am 01.01.2022)
Weitere Leistungen im Sinne der gewählten Option werden als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) nach GOÄ abgerechnet.
